Kosten

 
Wie alle Kollegen bin auch ich an die Gebührenordnung ( RVG ) für Anwälte gebunden.

Die Gebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

Eine Beratungsgebühr kann variabel sein, da sie sich nach Zeitaufwand und Intensität der Beratung richtet.

Bei einer Verkehrsstrafsache oder Ordnungswidrigkeit/Bußgeldsache kann von einer Mindest-, Mittel-, Höchstgebühr ( RVG ) ausgegangen werden, je nach Lage der Sache.

Um ungefähr zu wissen, welche Gebühren auf Sie zukommen werden, scheuen Sie sich nicht zu fragen.

Es gilt das Rechtsanwalt-Vergütungs-Gesetz. Es kann jedoch auch ggf. eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.

 

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