Wie alle Kollegen bin auch
ich an die Gebührenordnung ( RVG ) für Anwälte
gebunden. Die
Gebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstands-
bzw. Streitwert.
Eine Beratungsgebühr kann
variabel sein, da sie sich nach Zeitaufwand und
Intensität der Beratung richtet.
Bei einer
Verkehrsstrafsache oder Ordnungswidrigkeit/Bußgeldsache
kann von einer Mindest-, Mittel-, Höchstgebühr ( RVG
) ausgegangen werden, je nach Lage der Sache.
Um ungefähr zu wissen,
welche Gebühren auf Sie zukommen werden, scheuen Sie
sich nicht zu fragen.
Es gilt das
Rechtsanwalt-Vergütungs-Gesetz. Es kann jedoch auch ggf.
eine Gebührenvereinbarung getroffen werden. |